Soldaten auf Zeit kehren nach ihrer Dienstzeit in das zivile Erwerbsleben zurück. Damit der Einstieg in den Zivilberuf möglichst reibungslos verläuft, erhalten sie eine umfangreiche berufliche Förderung. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) hält ein breit gefächertes Angebot an Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bereit, das dem Soldaten die Chance zu einem beruflichen und sozialen Aufstieg bietet.
Persönliche Beratung und individuelle Betreuung in allen beruflichen Fragen
Grundlage der beruflichen Förderung ist eine eingehende und individuelle Beratung des Soldaten. Sie soll möglichst frühzeitig Klarheit über Ziel, Inhalt und Umfang der Förderung schaffen. Der Förderungsberater des BFD entwickelt mit dem Soldaten seinen eigenen, individuellen Förderungsplan, in dem das angestrebte Berufsziel und die Wege dorthin festgelegt werden. Bei der Berufswahl sind die ausschlaggebenden Kriterien die Eignung und Neigung des Soldaten sowie die Aussicht, dass ihm der gewählte Beruf eine gesicherte Lebensgrundlage bieten wird.
Finanzielle Unterstützung bei der Berufsbildung bereits während der Wehrdienstzeit
Der Soldat hat auf der Grundlage des beruflichen Förderungsplanes bereits während der Wehrdienstzeit, allerdings außerhalb der Dienststunden und auf freiwilliger Basis, Gelegenheit zur beruflichen Bildung. Dazu bietet der BFD eine umfangreiche Palette an Bildungsmaßnahmen direkt in der Kaserne an. Soweit der Förderungsplan des Soldaten über dieses Angebot hinausgehende Bildungsmaßnahmen vorsieht, kann er nach Absprache mit dem BFD an entsprechenden Kursen externer Bildungsträger oder auch Fernlehrgängen teilnehmen.
Alle Maßnahmen dienen dazu, vorhandene berufliche Kenntnisse aufzufrischen, zu erweitern oder gar den Grundstein für eine berufliche Neuorientierung zu legen. Daher wird die Teilnahme an Maßnahmen, die dem Hobby- oder Freizeitbereich zuzuordnen sind, nicht gefördert.
Freistellung zum Ende des Wehrdienstes für schulische und berufliche Bildung
Ein Soldat auf Zeit ab einer achtjährigen Verpflichtungszeit hat die Möglichkeit, sich in den letzten Monaten seiner Dienstzeit für schulische oder berufliche Bildung vom militärischen Dienst freistellen zu lassen.
Die eigentliche Aus- und Weiterbildung für den Zivilberuf, die Fachausbildung, findet grundsätzlich nach der Wehrdienstzeit statt. Sie dient dem Erlernen eines Berufes, der Umschulung vom erlernten auf einen anderen Beruf, vornehmlich aber der Weiterbildung im Sinne eines Aufstiegs oder einer Spezialisierung. Häufig wird sie durch berufsbildende Maßnahmen während der Wehrdienstzeit vorbereitet. Die Wahl des Bildungszieles steht dem Soldaten frei. Fachkräfte des Berufsförderungsdienstes prüfen, ob der angestrebte Beruf der Eignung und Neigung des Soldaten entspricht und eine sichere Existenzgrundlage auch bei schwierigen Arbeitsmarktbedingungen bietet.
Die Fachausbildung wird auf Kosten des Bundes in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen durchgeführt, die auch sonst Aus- und Weiterbildung für einen Zivilberuf vermitteln. Damit beginnt bereits in dieser beruflichen Ausbildung die Reintegration in das zivile Berufsleben.
Der Umfang des Anspruchs auf Fachausbildung richtet sich nach der Länge der Wehrdienstzeit.
Verbindliche und aktuelle Auskünfte erhalten Sie vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.
Internet: » www.bundeswehr.de
Stand Juli 2010