Ausbildung und Schule sind nicht nur zeitaufwendig, sie kosten auch Geld. Was tun, wenn das Geld nicht reicht? Wenn die Kosten den finanziellen Rahmen zu sprengen drohen und den Abschluss der Ausbildung gefährden?
Genau für diese Fälle hat die Bundesregierung schon im Jahr 2001 das Bildungskreditprogramm ins Leben gerufen. Seitdem konnten mehr als 120.000 Schüler/innen und Student/-innen mit Bildungskrediten in einer Höhe von weit über einer halben Milliarde Euro unterstützt werden.
Die mit Wirkung zum 01.04.2009 überarbeiteten Förderbestimmungen des BMBF bieten Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen nunmehr eine noch bessere Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten.
Der Bildungskredit kann volljährigen deutschen und in der Regel auch ausländischen Schülern gewährt werden,
Hinweis: Unter diese Bestimmung fallen alle zweijährigen Bildungs- und Studiengänge an der Merkur Akademie International:
Ausländische Auszubildende, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können den Kredit erhalten, wenn z. B. ein Elternteil oder der Ehegatte Deutscher ist oder wenn der Auszubildende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist. In weitem Umfang sind auch Auszubildende aus EU-Mitgliedsstaaten mit inländischem Wohnsitz in den Förderbereich einbezogen. Anderen Ausländern wird der Bildungskredit im Regelfall dann geleistet, wenn sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf bzw. drei Jahre in Deutschland erwerbstätig gewesen sind.
Stand: Juli 2010