Bildungskreditprogramm des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Neue Förderbestimmungen seit 01.04.2009

Ausbildung und Schule sind nicht nur zeitaufwendig, sie kosten auch Geld. Was tun, wenn das Geld nicht reicht? Wenn die Kosten den finanziellen Rahmen zu sprengen drohen und den Abschluss der Ausbildung gefährden?
Genau für diese Fälle hat die Bundesregierung schon im Jahr 2001 das Bildungskreditprogramm ins Leben gerufen. Seitdem konnten mehr als 120.000 Schüler/innen und Student/-innen mit Bildungskrediten in einer Höhe von weit über einer halben Milliarde Euro unterstützt werden.
Die mit Wirkung zum 01.04.2009 überarbeiteten Förderbestimmungen des BMBF bieten Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen nunmehr eine noch bessere Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten.
Der Bildungskredit kann volljährigen deutschen und in der Regel auch ausländischen Schülern gewährt werden,

  • die noch keine 36 Jahre alt sind
  • die eine Ausbildung betreiben, die nach dem BAföG förderfähig ist
  • die sich in den letzten 24 Monaten ihrer Ausbildung befinden und
  • deren Ausbildung mit einem Berufsabschluss endet bzw. die schon über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen.

Hinweis: Unter diese Bestimmung fallen alle zweijährigen Bildungs- und Studiengänge an der Merkur Akademie International:

  • Marketingassistenz (Darmstadt, Halle/Saale)
  • Touristikassistenz (Darmstadt, Halle/Saale)
  • Fremdsprachenkorrespondenz (Darmstadt)
  • Fremdsprachensekretariat
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in
  • Berufsoberschule – Fachrichtung Wirtschaft

Ausländische Auszubildende, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können den Kredit erhalten, wenn z. B. ein Elternteil oder der Ehegatte Deutscher ist oder wenn der Auszubildende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist. In weitem Umfang sind auch Auszubildende aus EU-Mitgliedsstaaten mit inländischem Wohnsitz in den Förderbereich einbezogen. Anderen Ausländern wird der Bildungskredit im Regelfall dann geleistet, wenn sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf bzw. drei Jahre in Deutschland erwerbstätig gewesen sind.

Vorteile des Bildungskredites auf einen Blick:

  • Kreditvolumen von 1.000 EUR bis zu 7.200 EUR
  • wahlweise bis 24 Monatsraten in Höhe von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR
  • auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3600 EUR für ausbildungsbezogene Aufwendungen
  • sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie
  • unabhängig von eigenem Einkommen und Vermögen und dem der oder Ehegatten
  • keine versteckten Kosten
  • einfache Antragstellung im Internet
  • Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten – wie BAföG – möglich
  • Förderung von Zweit- und Folgeausbildungen
  • keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich
  • kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich
  • Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate
  • niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 EUR (jederzeit ganz und teilweise)
  • außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich
    Der Antragstellung erfolgt über das Internet oder auf dem Postweg.
    Weitere Informationen zum Bildungskreditprogramm finden Sie auf unserer Internetseite:

www.bildungskredit.de

Stand: Juli 2010