Kindergeld kann den Eltern für ein Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung oder einem Studium befindet.
Über das 25. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul- und Berufsausbildung oder im Studium Kindergeld gezahlt, wenn sie z. B. den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, und zwar längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienstes.
Kein Kindergeld wird für Kinder über 18 Jahren gezahlt, wenn sie eigene Einkünfte oder Bezüge von mehr als 8.004 € im Kalenderjahr haben.
Berufsfachschulen, Berufskollegs und die Fachschule der Merkur Akademie International vermitteln Berufsausbildung im Sinne dieser Bestimmungen.
Das monatliche Kindergeld ab 2010 beträgt:
Aktuelle und genaue Informationen erhalten Sie direkt bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit oder unter
» http://www.arbeitsagentur.de.
Stand: 12.01.2010