Kinderbetreuungskosten
Aufwendungen für die Betreuung von Kindern sind seit dem 1.1.2006 bei Arbeitnehmern wie Werbungskosten und bei Selbstständigen wie Betriebsausgaben absetzbar, wenn der/die Alleinerziehende oder wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Und zwar zu zwei Drittel der Kosten, maximal 4 000 EUR im Jahr, für Kinder bis zum 14. Geburtstag. In gleicher Weise werden die Kosten als Sonderausgaben berücksichtigt, wenn der/die Alleinerziehende oder beide Elternteile in Ausbildung, behindert oder krank sind. Oder dies trifft nur bei einem Elternteil zu und der andere Elternteil ist erwerbstätig.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder eine andere zuständige Stelle.
Stand 29.03.2007