Es gibt keinen Bewerbungsschluss. Die Anmeldungen sind ganzjährig möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Aufnahmegespräch.
In unseren Klassen lernen durchschnittlich 24 Schülerinnen und Schüler.
Alle Bildungsgänge in den Ersatzschulen und den Ergänzungsschulen sind staatlich anerkannt, die Abschlüsse somit ebenfalls.
Der Unterricht findet von montags bis freitags statt. Unterrichtsbeginn ist 08:00 Uhr, das Unterrichtsende variiert je nach gewähltem Bildungsgang zwischen 13:00 Uhr und 15:30 Uhr. Somit handelt es sich um eine vollzeitschulische Ausbildung.
In der Ganztagsrealschule ist eine Ganztagsbetreuung zwischen 07:30 Uhr und 16:30 Uhr gewährleistet.
Bitte vereinbaren Sie mit dem für Ihren Bildungsgang zuständigen Fachbereichsleiter einen Termin für ein Aufnahmegespräch. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren tabellarischen Lebenslauf, die Zeugniskopien in beglaubigter Form (kann auch nachgeliefert werden), zwei Passfotos neueren Datums und evtl. Tätigkeitsnachweise mit.
Wir legen sehr viel Wert auf eine individuelle Betreuung unserer Schülerinnen und Schüler. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer ebenso wie die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer helfen Ihnen bei Fragen und Problemen weiter und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Außerdem können Sie in schwierigen Situationen die Hilfe unserer pädagogischen Beratungs- und Betreuungsstelle in Anspruch nehmen. Diese Mitarbeiterin ist unbeteiligte Dritte und kann Ihnen so unvoreingenommen und kompetent Tipps und Hinweise geben.
In den beruflichen Schulen bieten wir z. T. Förderunterricht an und in den Kernfächern z. T. Zusatzunterricht. Zahlreiche Arbeitsgemeinschaften stehen zur Auswahl. Wir bereiten Sie intensiv auf die Prüfungen vor. Ein Berufspraktikum zwischen dem ersten und zweiten Ausbildungsjahr gibt Ihnen erste berufspraktische Einblicke. Für die Suche nach einer Praktikumsstelle unterstützen wir sie mit einem Bewerbungstraining. Fachveranstaltungen und betriebliche Exkursionen ergänzen den Unterricht und stärken den Praxisbezug.
Ein Lerntraining vermittelt die Grundlagen des nachhaltigen Lernens und in einem Kommunikationstraining fördern wir das Miteinander.
In der Comenius Realschule ist die Betreuung im Rahmen unseres Ganztagsschulkonzeptes natürlich ganz besonders intensiv. So ist hier zusätzlich der verbindliche gemeinsame Mittagstisch zu erwähnen.
Die Ferien in der Comenius Ganztagsrealschule entsprechen der Ferienregelung an staatliche Schulen in Baden-Württemberg.
In den beruflichen Schulen haben Sie ca. 6 Wochen Ferien pro Jahr, was dem üblichen Ferienanspruch eines Arbeitnehmers entspricht. Hier weichen wir ab von den Ferien an den vergleichbaren staatlichen Schulen. Die dadurch verbleibende „Mehrzeit“ nutzen wir z. B. für eine intensive Prüfungsvorbereitung.
Die genauen Ferienzeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Jahresablaufplan.
Wir sind eine private Schule und müssen zur Deckung unserer Kosten Schulgebühren erheben. Diese sind von Bildungsgang zu Bildungsgang verschieden. Bitte informieren Sie sich in unseren Broschüren darüber unter dem Stichwort „Wichtige Informationen“. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten. Bei den meisten ein- und zweijährigen Vollzeit-Lehrgängen beginnt z. B. das Schuljahr am 01. August eines Jahres und endet am 31. Juli des Folgejahres. Somit sind pro Schuljahr 12 Monatsraten zu entrichten.
Bitte informieren Sie sich erst genau, bevor Sie sich bei uns anmelden. Wenn Sie sich bei uns anmelden, begründen Sie damit einen Vertrag. Diesen können Sie nur unter Einhaltung bestimmter Regeln lösen. Bitte lesen Sie dazu sehr gründlich die Einschreibebedingungen, insbesondere die Rubriken Rücktritt und Kündigung. So ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Schuljahresende möglich.
Schulen in freier Trägerschaft dienen nach Maßgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Baden- Württemberg der öffentlichen Aufgabe, als Ersatz- und Ergänzungsschulen das Schulwesen des Landes zu bereichern. Sie ergänzen das Angebot freier Schulwahl und fördern das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts.
Eine Schule in freier Trägerschaft ist Ersatzschule, wenn im Lande entsprechende staatliche Schulen bestehen. Ersatzschulen dürfen nur mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde errichtet und betrieben werden. Mit der Genehmigung erhält die Schule das Recht, Kinder und Jugendliche zur Erfüllung ihrer Schulpflicht aufzunehmen; die für die Schulpflicht geltenden Bestimmungen sind zu beachten.
Schulen in freier Trägerschaft, die nicht Ersatzschulen sind, sind Ergänzungsschulen. Die Eröffnung einer Ergänzungsschule ist vor Aufnahme des Unterrichts der oberen Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen. Das zuständige Ministerium kann einer bewährten Ergänzungsschule, an der ein besonderes pädagogisches oder sonstiges staatliches Interesse besteht, die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verleihen, wenn sie den Unterricht nach einem von der Schulaufsichtsbehörde genehmigten Lehrplan erteilt.
Mit der Anerkennung erhält die Ergänzungsschule das Recht, nach den von der oberen Schulaufsichtsbehörde genehmigten Prüfungsvorschriften Prüfungen abzuhalten. Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse.