Staatlich anerkannte Fachschule für Wirtschaft – Fachrichtung Betriebswirtschaft und Unternehmensmanagement …

… mit den Abschlüssen staatlich geprüfte Betriebswirtin/staatlich geprüfter Betriebswirt und Fachhochschulreife in nur zwei Jahren

Profile Marketing oder Tourismus


Inhalt


Die Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen für die Aufnahme in die staatlich anerkannte Fachschule für Wirtschaft müssen Sie erfüllen:

  • Qualifizierter Schulabschluss
  • Fachspezifische Ausbildung
  • Fachspezifische Berufstätigkeit

Die Voraussetzungen im Detail:

Qualifizierter Schulabschluss

  • Fachschulreife oder
  • Realschulabschluss oder
  • Versetzungszeugnis in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
  • Gleichwertiger Bildungsstand
  • Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptschulabschluss können ebenfalls aufgenommen werden, wenn ihnen im Rahmen der “9 + 3”-Regelung der mittlere Bildungsabschluss zuerkannt wurde, nach einem erfolgreichen fachlich orientierten Gespräch mit dem Schulleiter.

und

Fachspezifische Ausbildung mit

  • dem Abschlusszeugnis der Berufsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
  • die Abschlussprüfung in einem für die gewählte Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf

und

Fachspezifische Berufstätigkeit nach Abschluss der Ausbildung mit

  • mindestens ein Jahr bei einer Regelausbildungsdauer von drei Jahren bzw. bei staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten/innen oder
  • mindestens zwei Jahre bei einer Regelausbildungsdauer von zwei Jahren, wenn der Schulleiter in einem fachlich orientierten Gespräch unter besonderer Berücksichtigung des bisherigen schulischen und beruflichen Werdeganges feststellt, dass der Bewerber den Anforderungen der Fachschule genügt, oder
  • mindestens einem Jahr bei Bewerbern mit Hochschulreife oder Fachhochschulreife.

Bewerber ohne kaufmännische Abschlussprüfung

Bewerber/innen ohne Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf können aufgenommen werden, wenn sie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 7 Jahren in Verbindung mit einer Abschlussprüfung nach § 40 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes nachweisen.

Ausnahmen

Bitte wenden Sie sich an die Akademieleitung, wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Ausnahme von den genannten Voraussetzungen in Ihrem Falle begründet ist.

Ausländische Bewerber/innen

Ausländische Bewerber/innen müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Im Ausland erworbene Qualifikationen müssen anerkennungsfähig sein.

Fremdsprachen

In Französisch und Spanisch sind keine Vorkenntnisse erforderlich.

Infoveranstaltung

Merkur Akademie International Karlsruhe
Erzbergerstr. 147
76149 Karlsruhe

Termin: Sa., 03.03.2012
Beginn: 11:30 Uhr

» Jetzt zur Informationsveranstaltung anmelden

Kurzinfo

Lehrgang:
Staatlich anerkannte Fachschule für Wirtschaft

Voraussetzungen:

  • Qualifizierter Schulabschluss
  • Fachspezifische Ausbildung
  • Fachspezifische Berufstätigkeit

Dauer:
2 Schuljahre

Nächster Beginn:
10. September 2012 (FBW I)
10. September 2013 (FBW II)

Kursort

  • Karlsruhe

Beratung

Jetzt unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren:
Karlsruhe

Fachbereichsleiterin
Diplom-Kauffrau

Heidrun Reker
Telefon: 0721 1303-0
Telefax: 0721 1303-110