„Kinder sind heute großen Gefahren ausgesetzt. Sie haben wenig Unrechtsbewusstsein bei „PC-Geschichten“ wie dem illegalen Runterladen von Bildern, Musik etc. Darüber wollen wir aufklären. Und wir wollen Lehrerinnen und Lehrern Wege aufzeigen, wie sie damit umgehen, wenn sie etwas Unrechtes feststellen“, beginnt Heinz Bodemer, Polizeikommissar im Bereich Jugendsachbearbeitung beim Polizeipräsidium Karlsruhe seinen Vortrag beim Kollegium der M.A.I. Was verbirgt sich hinter Snuff Videos, Cyber Mobbing, Happy Slapping und Filesharing? Der Aufklärungsbedarf im Kollegium der M.A.I. ist groß. Was ist erlaubt, wo fängt Illegales an und worauf müssen Lehrkräfte besonders achten?
Heinz Bodemer erklärt, dass Snuff Videos Misshandlungsvideos sind, die zum Teil äußerst grausam sind. Allein vier Beamte beim Bundeskriminalamt seien täglich damit beschäftigt zu prüfen, ob diese ins Netz gestellten Filme real oder nachgestellt sind. Tipp an die Lehrkäfte ist, die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ihr Bluetooth auf dem eigenen Handy ausstellen zu lassen. So können ihnen nicht unaufgefordert derlei Filme zugeschickt werden. Cyber Mobbing oder Bullying ist gezieltes Mobbing über die Möglichkeiten des Internet. Hinter Happy Slapping verbirgt sich „Fröhliches Schlagen“: Einer oder mehrere prügeln auf ein Opfer ein, ein anderer filmt es und stellt es ins Netz. Und Filesharing bedeutet, dass in einer Art Internet-Tauschbörse Filme oder andere Dateien geteilt werden. Dieses kann Eltern teuer zu stehen kommen. „Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke kann Forderungen zwischen 3.000 und 10.000 € nach sich ziehen“, erläutert Bodemer und „im sicheren Bereich ist, wer legale Downloads nutzt und die AGB sorgfältig liest.“
Damit es nicht erst zu einer Straftat kommt, leistet das Team der Jugendsachbearbeitung Präventionsarbeit in Form von Projekten mit Kindern. Das sind Angebote wie „Boxen gegen Gewalt“ oder „Spiele ohne Schiedsrichter“.
„Machen Sie sich selbst mit den Anwendungen der heutigen Technik vertraut. Besprechen Sie mit den Kindern die möglichen Gefahren. Greifen Sie im Verdachtsfall ein. Nehmen Sie beispielsweise ein Handy weg und kontaktieren Sie die Jugendsachbearbeitung. Erinnern Sie die Kinder daran, nur mit einer Person zu chatten, die sie persönlich kennen. Im Netz sollen die Kinder einen Nicknamen nutzen und keinesfalls ihre Kontaktdaten herausgeben“, appelliert Bodemer, der nach 33 Jahren Tätigkeit bei der Polizei und davon 19 Jahren Streifendienst aus viel Erfahrung schöpft, an die Lehrkräfte am Ende seines informativen Vortrags.
Informationen zum Thema Kids Online finden Sie beispielsweise unter www.jugendschutz.net, bei www.time4teen.de oder www.parents-friends.de; zur M.A.I. unter www.merkur-akademie.de.

