
Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können die zuschussfähigen Lehrgangsgebühren für die Kurse
mit 30 Prozent gefördert werden; sollten Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben oder während des Kurses vollenden, kann die Lehrgangsgebühr sogar um 50 Prozent reduziert werden.
Die Fördermittel stellt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt durch die Bildungseinrichtung; Sie können den
» Antrag Fachkursförderung in Baden-Württemberg ausdrucken und uns mit der Anmeldung ausgefüllt zusenden.
Auszug aus dem Merkblatt zum Förderprogramm:
2.6 Es werden folgende Zielgruppen (Kursteilnehmende) gefördert:
Nicht förderfähig sind:
Hinweis: Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig.
4. Der Zuschuss wird gewährt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von
Hinweis: Der 50. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.
Unsere Angaben sind unverbindlich. Sie geben wichtige Hinweise. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie über die angegebene Website.
Infos: » www.esf-bw.de (PDF-Download)
Stand Juli 2010