Bildungsprämie

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Ministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union zur Verfügung gestellt.

Einen Prämiengutschein der Bundesregierung von bis zu 500 € können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind oder Berufsrückkehrer/in oder in Elternzeit und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro nicht übersteigt. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro für zwei Jahre.

Voraussetzung ist, dass Sie ein Beratungsgespräch mit einer der dafür ermächtigten Beratungsstelle führen. Für Karlsruhe sind das die Bildungszentren der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer.

Außerdem: Im Verm.BG wird zur Finanzierung von Weiterbildung eine vorzeitige Entnahme aus dem Guthaben erlaubt, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Unsere Angaben sind unverbindlich. Sie geben wichtige Hinweise. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie über die angegebene Website und bei den Beratungsstellen.

Infos: » www.bildungspraemie.info (PDF-Download)

Stand Januar 2012