Aufnahmevoraussetzungen Wirtschaftsoberschule
- Der Abschluss einer nach der Ausbildungsordnung mindestens zweijährigen Berufsausbildung im kaufmännischen-verwaltenden Bereich und
- das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand.
- Der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch der Wirtschaftsoberschule förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren.
- Der Abschluss des kaufmännischen Berufskollegs II mit Zusatzprüfung “staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in” ist der Berufsausbildung ebenfalls gleichgestellt.
Und ein Mittlerer Bildungsabschluss:
- die Fachschulreife oder
- der Realschulabschluss oder
- der am Ende der Klasse 10 (9+1) der Hauptschule erworbene, dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand oder
- das Versetzungszeugnis in Klasse 10 bzw. Klasse 11 eines Gymnasiums
Der geforderte Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik im Zeugnis der mittleren Reife ist mindestens 3,0 und jeweils mindestens die Note „ausreichend“ in diesen Fächern.
Wird dieser Notendurchschnitt nicht erreicht, kann in einer Aufnahmeprüfung nachgewiesen werden, dass die Anforderungen voraussichtlich erfüllt werden können. Zur Aufnahmeprüfung wird auch zugelassen, wer einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand durch Berufschulabschluss und Berufsausbildung oder durch Hauptschulabschluss, Berufsschulabschluss und Berufsabschluss nachweist.
Verkürzung der Wirtschaftsoberschule auf ein Jahr:
Bei guten Leistungen können Sie den Besuch der Wirtschaftsoberschule auf ein Jahr verkürzen.
In die Klasse 2 der Wirtschaftsoberschule kann aufgenommen werden, wer
- im kaufmännischen BK II die Fachhochschulreife mit einem Durchschnitt von 2,5 aus den maßgebenden Fächern abgeschlossen und in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathe und BWL mindestens die Note befriedigend erreicht und
- die Zusatzsprüfung “staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in” bestanden hat.
Darüber hinaus ist ein Beratungsgespräch über die Anforderungen in der Abschlussklasse notwendig.
Diese Regelung erfolgt vorbehaltlich freier Schulplätze. Wer bereits anderweitig die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife nach einmaliger Wiederholung nicht bestanden hat, kann nicht aufgenommen werden.
Zielgruppe
- Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Bildungsabschluss und Berufsausbildung oder gleichgestellte Ausbildung
Abschluss / Anerkanntes Zeugnis
- Fachgebundene Hochschulreife oder
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Beginn und Dauer
- Nächstes Schuljahr: 01. August 2010
- Unterrichtsbeginn (WO 1): 13. September 2010
- Unterrichtsbeginn (WO 2): 14. September 2010
- Dauer: 24 Monate
Schulort(e)
Gebühren
- Einschreibegebühren: 125 €
- Studiengebühren: monatlich 260 €
- Prüfungsgebühren: 130 €
- Freiwillige Schülerzusatzversicherung: 1 € pro Schuljahr
Förderung
- BAföG
- Studienförderung der Akademie
- Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
- Kindergeld
- Steuervorteile