
Die Comenius Ganztagsrealschule ist eine Schule in freier Trägerschaft mit Ganztagsbetreuung. In Karlsruhe staatlich anerkannt mit bilingualem Zug.
In Mannheim ab Herbst 2013 (i.G.)
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Die Ausbildung am Berufskolleg Fremdsprachen dauert zwei Schuljahre. Sie endet mit einer schriftlichen Abschlussprüfung zur Fachhochschulreife in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaft. Der schulische Berufsabschluss „Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“ kann mit einer Zusatzprüfung in den Fächern Spanisch und Wirtschaft erworben werden.
Zwischen dem ersten und dem zweiten Jahr ist ein 4-wöchiges Berufspraktikum zu absolvieren. Somit erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Einblick in die betriebliche Praxis und ein besseres Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge.
1. Bildungsstand
und
2. im Fach Englisch muss mindestens die Note „befriedigend“ erreicht sein
und
3. Aufnahmegespräch.
Probezeit
Die Aufnahme aller Schülerinnen und Schüler erfolgt zunächst für das erste Halbjahr auf Probe. Wer die Probezeit nicht besteht, muss das Berufskolleg verlassen.
Alle Fächer werden fortgeführt. Dazu kommen zusätzlich Wirtschaft und wahlweise Physik oder Biologie.
Nächstes Schuljahr: 01. August 2012
Unterrichtsbeginn BKF 1: 10. September 2012
Unterrichtsbeginn BKF 2: 11. September 2012
Dauer: 24 Monate
Ab 1. August 2013 beträgt der Rabatt für das zweite Kind an unserer Schule 50 % der Schulgebühr für die Schulart, in der sich das Kind befindet; für das dritte und jedes weitere Kind beträgt der Rabatt 75 % der Schulgebühr für die Schulart, in der sich das jeweilige Kind befindet.
Für Schulgeldpflichtige mit niedrigem Einkommen kann auf schriftlichen Antrag die Schulgebühr ermäßigt werden.
Schulgeldpflichtig sind das die Schule besuchende Kind und seine Eltern. Sind andere Personen verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu gewähren, sind auch diese schulgeldpflichtig.
Als Einkommen gilt die Summe der im letzten Kalenderjahr vor dem Schulbesuch des Kindes erzielten positiven Nettoeinkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes aller schulgeldpflichtigen Personen.
Als Einkommen gelten ferner
a) Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen
b) Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder dem Einkommensteuergesetz
c) Sonstige Einnahmen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind
in Höhe der tatsächlich erhaltenen Beträge.
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Merkur Akademie International
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76149 Karlsruhe
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