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Kindergeld

Kindergeld kann den Eltern für ein Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung oder einem Studium befindet.

Über das 25. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul- und Berufsausbildung oder im Studium Kindergeld gezahlt, wenn sie z. B. den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, und zwar längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienstes.

Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.