In Zukunft will die Merkur Akademie International für die Kommunikation zwischen Lehrkräften, Verwaltung, Eltern und Schüler/innen die Plattform DieSchulApp nutzen. Persönliche Daten sind DSGVO-konform auf deutschen Servern gespeichert. Der in DieSchulApp integrierte Videodienst Big Blue Button ist vom Kultusministerium Baden-Württemberg freigegeben. DieSchulApp bietet die Nutzung über den Browser sowie über eine App für mobile Geräte an. Die detaillierten Datenschutzrichtlinien sind auf den Webseiten von DieSchulApp und Big Blue Button einsehbar.
Es wurden ausführliche Erklärvideos zu DieSchulApp erstellt, die auf dem Youtube-Kanal der M.A.I. gespeichert sind.
Didaktische Hinweise zum Videodienst Big Blue Button: Bildungsserver Baden Württemberg
Fragen und Antworten (FAQ) zu Big Blue Button: www.uni-ulm.de
Ausführliche Erklärungen und Hilfestellung zu DieSchulApp: Knowledge Base von DieSchulApp
Digitale Endgeräte wie Smartphones, Tablets usw. sind für viele von uns ein ständiger Begleiter im Alltag. Das ist auch in Ordnung so, denn sie sind in vielerlei Hinsicht sehr nützlich. Auch für das spätere Berufsleben der Schülerinnen und Schüler ist Medienkompetenz sehr wichtig.
Bei der Nutzung ergeben sich aber auch einige Herausforderungen: Beispielsweise können strafbare Inhalte verbreitet werden (z. B. Bilder und Videos) oder Schüler/-innen werden mit Hilfe der Geräte gemobbt. Im Unterricht lenkt die Nutzung der Geräte möglicherweise vom Lernen ab. Für die Verwendung von digitalen Endgeräten in unserer Schule gibt es deshalb eine Ordnung mit acht Regeln, die für alle gelten!
Regel 1: Digitale Endgeräte dürfen in die Schule mitgebracht werden.
Regel 2: Während der Unterrichtszeit bleiben die Smartphones und andere mobile Geräte in der Schultasche und sind in einem komplett geräuschlosen Zustand. Ausnahmen können von der Schulleitung oder der jeweiligen Lehrperson ausgesprochen werden.
Regel 3: Digitale Endgeräte dürfen im Unterricht nur mit Erlaubnis der Lehrperson zu Lernzwecken genutzt werden. Bei der Arbeit mit den Geräten sind die Anweisungen der Lehrperson zu beachten.
Regel 4: Das Erstellen und Verbreiten von Bildern, Videos, Textmitteilungen und Sounddateien ist ohne Erlaubnis der Lehrperson und der Person, die auf den Aufnahmen zu sehen ist, nicht erlaubt.
Regel 5: Während der Klassenarbeiten und Prüfungen ist das Nutzen von Smartphones und anderen digitalen Endgeräten verboten. Eine Nutzung wird als Täuschungsversuch gewertet. Ausnahmen (wie z. B. die Nutzung bestimmter Taschenrechner) werden von der jeweiligen Lehrperson explizit genehmigt.
Regel 6: Wenn gegen die Ordnung verstoßen wird, hat die Lehrperson das Recht, das Gerät vorübergehend einzuziehen. Das Gerät kann nach Unterrichtsende im Sekretariat abgeholt werden.
Regel 7: Bei drei Verstößen gegen diese Ordnung findet ein Gespräch mit den Eltern und der Abteilungs-/Schulleitung statt. Dort werden auch weitere Konsequenzen besprochen.
Regel 8: Wenn der konkrete Verdacht besteht, dass sich auf dem digitalen Endgerät strafbare Inhalte (z.B. Bilder oder Videos) befinden, kann die Schule die Polizei einschalten.
Nicht erlaubt sind
Verstöße können eine Verwarnung, Nachsitzen, weitere pädagogische Konsequenzen, bei mehrfachen Verstößen eine Anzeige, Geldstrafe oder Haftstrafe nach sich ziehen.