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Einkommensabhängige ermäßigte Schulgebühr

Für Schulgeldpflichtige mit niedrigem Einkommen kann auf schriftlichen Antrag die Schulgebühr ermäßigt werden.

Vor der Entscheidung über den Schulbesuch findet ein persönliches Beratungsgespräch an der Merkur Akademie International statt. Dort kann bereits über die Möglichkeit der Ermäßigung gesprochen werden. Sollte die Entscheidung nach dem Gespräch für den Schulbesuch getroffen werden, kann der Antrag auf ermäßigte Schulgebühr ausgefüllt und an die Schule geschickt werden:

Dr. Marc Schnichels 
Schulleiter allgemeinbildende und berufliche Schulen
Merkur Akademie International M.A.I. gGmbH
Erzbergerstr. 147
76149 Karlsruhe

Schulgeldpflichtig sind das die Schule besuchende Kind und seine Eltern. Sind andere Personen verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu gewähren, sind auch diese schulgeldpflichtig.

Im Antrag auf Ermäßigung wird das Einkommen offen gelegt: Als Einkommen gilt die Summe der im letzten Kalenderjahr vor dem Schulbesuch des Kindes erzielten positiven Nettoeinkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes aller schulgeldpflichtigen Personen.

Als Einkommen gelten außerdem

  1. Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen
  2. Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder dem Einkommensteuergesetz
  3. Sonstige Einnahmen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind in Höhe der tatsächlich erhaltenen Beträge