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Fördermöglichkeiten bei Rehabilitation

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, so bestehen bei verschiedenen Versicherungsträgern Möglichkeiten zur Übernahme der Kosten für berufsvorbereitende Maßnahmen sowie für Qualifizierungsmaßnahmen in Form von beruflicher Anpassung, Weiterbildung und Ausbildung. Mögliche Versicherungsträger können sein:

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Berufsgenossenschaften

Wenn Sie sich in einem Rehabilitationsverfahren befinden, fragen Sie Ihren Berater oder Ihre Beraterin, ob für Sie Möglichkeiten zur Übernahme der Kosten für berufsvorbereitende Maßnahmen sowie für Qualifizierungsmaßnahmen in Form von beruflicher Anpassung, Weiterbildung und Ausbildung bestehen. Wir helfen Ihnen vorab gern bei der Feststellung Ihres Bildungsbedarfs. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Gute Vorabinformationen bieten Ihnen unter anderem die Webseiten der Versicherungsträger unter der Rubrik Reha(bilitation).

Deutsche Rentenversicherung

www.deutsche-rentenversicherung.de

Berufsgenossenschaften z. B.:

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
www.bgrci.de

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
www.bgn.de

Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution
www.bghw.de