Attraktive Förderprogramme unterstützen Sie bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung und sind eine wertvolle Hilfe, wenn Sie sich jetzt für eine Qualifizierung entscheiden.
Unsere Angaben sind unverbindlich. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie über die angegebenen Websites, die auch auf Beratungsstellen oder Hotlines hinweisen.
Die Fördermittel stellt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt durch die Bildungseinrichtung. Ziel ist die Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe sowie die Förderung der Chancen der Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt.
Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können die zuschussfähigen Lehrgangsgebühren für die Kurse:
mit 30 Prozent gefördert werden; sollten Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben oder während des Kurses vollenden, können die Lehrgangsgebühren sogar um 50 Prozent reduziert werden.
Die Fördermittel stellt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt durch die Bildungseinrichtung; Sie können den Antrag Fachkursförderung in Baden Württemberg ausdrucken und uns mit der Anmeldung ausgefüllt zusenden:
4. Es werden folgende Zielgruppen (Kursteilnehmende) gefördert:
Nicht förderfähig sind:
Hinweis: Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig
Der Zuschuss wird gewährt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von
Hinweis: Der 50. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.
Unsere Angaben sind unverbindlich. Sie geben wichtige Hinweise. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie über die angegebene Website.Unsere Angaben sind unverbindlich. Sie geben wichtige Hinweise. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie über die angegebene Website.
Infos: www.esf-bw.de
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Ministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union zur Verfügung gestellt.
Einen Prämiengutschein der Bundesregierung von bis zu 500 € können Sie erhalten, wenn Sie mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig oder in Elternzeit sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro nicht übersteigt. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro für zwei Jahre. Außerdem müssen sie mindestens 25 Jahre alt sein und der Lehrgang/ das Seminar darf nur 1000 € kosten.
Voraussetzung ist, dass Sie vor der Anmeldung ein Beratungsgespräch mit einer der dafür ermächtigten Beratungsstelle führen. Für Karlsruhe sind das die Bildungszentren der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer.
Außerdem: Im Verm.BG wird zur Finanzierung von Weiterbildung eine vorzeitige Entnahme aus dem Guthaben erlaubt, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Unsere Angaben sind unverbindlich. Sie geben wichtige Hinweise. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie über die angegebene Website und bei den Beratungsstellen.
Infos: www.bildungspraemie.info
Der QualiScheck wird aus Mitteln des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz und des Europäischen Sozialfonds gewährt.
Berufstätige und Existenzgründer/innen, die in Rheinland-Pfalz wohnen und/oder arbeiten, können eine Förderung mit einem QualiScheck beantragen. Pro Jahr und Person kann ein QualiScheck beantragt werden. Erstattungsfähig sind 50% der Lehrgangsgebühren bis maximal 500 €.
Der Antrag muss vor der Anmeldung zu einer Weiterbildung gestellt werden.
Unsere Angaben sind unverbindlich. Sie geben wichtige Hinweise. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie über die angegebene Website und bei der Qualischeck-Servicenummer 0800 5 888 432.
Infos: www.qualischeck.rlp.de
Junge Absolventen/innen einer dualen Berufsausbildung mit überragenden Leistungen können über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gefördert werden.
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Die Altersgrenze liegt i. d. R. bei 25 Jahren. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.
Infos: www.sbb-stipendien.de
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln der Auszubildenden, ihrer Eltern oder etwaigen Ehegatten scheitern. Ziel des BAföG ist es daher, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
www.das-neue-bafoeg.de
Im Einzelnen gibt es durch die neuen BAföG-Regelungen folgende Verbesserungen:
BAföG gibt es nicht nur für das Studium an Hochschulen, sondern auch für den Besuch anderer weiterführender Bildungsstätten.
www.das-neue-bafoeg.de
Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den Besuch von
Wichtig:
Schüler/innen, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.
Schüler/innen sind notwendig auswärts untergebracht, wenn
Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – so genannte Ausbildungen im dualen System – können nach dem BAföG nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule.
Da sich die gesetzlichen Grundlagen und Verwaltungsvorschriften zu den Regelungen des BAföGs jederzeit ändern können, können wir für die hier getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen.
Verbindliche Aussagen erhalten Sie unter www.das-neue-bafoeg.de