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Meister-BAföG

Fachkräften mit abgeschlossener Erstausbildung, die sich beruflich fortbilden, stehen unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche Finanzierungshilfen zur Verfügung. Im Rahmen verschiedener Möglichkeiten hat das Gesetz zur Aufstiegsfortbildungsförderung (AFGB) – „Meister-BAföG“ genannt – die größte Bedeutung.

Gefördert werden zum Beispiel Meisterkurse, Lehrgänge für Fachkaufleute und Fortbildungen zum/zur staatlich geprüften Betriebswirt/in. Darüber hinaus sind Fortbildungen an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen förderfähig, sofern sie vergleichbare Voraussetzungen für die Aufnahme haben. Der Kurs oder Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Vollzeitschulen dürfen nicht länger als 24 Monate, Teilzeitschulen nicht länger als 48 Monate dauern.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de