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Steuervorteile: Aufwendungen für Aus- oder Fortbildung

Grundsätze

Der Erwerb von Kenntnissen, die als Grundlage für eine Berufsausbildung notwendig sind, vollzieht sich im Bereich der Ausbildung. Hierdurch entstehende Aufwendungen sind nur als Sonderausgaben im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerlich abziehbar.

Im Gegensatz dazu stellen Kosten der Fort- oder Weiterbildung, d. h. Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger leistet, um seine Kenntnisse im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen, Werbungskosten dar.

Die Abgrenzung zwischen Aus- und Fortbildung ist vielfach strittig. Es gibt dazu eine Fülle von Gerichtsurteilen.

Die Rechtsprechung unterliegt z. T. erheblichen Änderungen. Bitte beachten Sie hierzu Urteile und Schreiben von Bundesfinanzministerium, Bundesfinanzhof und Bundesgerichtshof.