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Schulstipendien

Für die Merkur Akademie International Karlsruhe und Mannheim und die Comenius Ganztagsrealschule Karlsruhe

Bewerbungsinformationen für die Vergabe von Stipendien

1. Für welche Schularten werden Stipendien vergeben?

Stipendien werden vergeben für das berufliche Merkur Gymnasium (Profile Wirtschaft, Soziales oder Gesundheit) bei Eintritt in die Klasse 8, 9 oder 11 sowie für die Comenius Ganztagsrealschule bei Eintritt in die Klassen 5, 6, 7 oder 8.

2. Wer kann sich bewerben?

Die Bewerber oder Bewerberinnen sollen derzeit die 4. Klasse einer Grundschule oder die Unter- oder Mittelstufe einer weiterführenden Schule besuchen. Sie sollen in der Regel nicht bereits Schüler oder Schülerin der Merkur Akademie International oder der Comenius Ganztagsrealschule sein.

Bewerberinnen oder Bewerber sollen ein gutes Zeugnis mitbringen, bereit sein, Verantwortung zu übernehmen und sich für Toleranz und Respekt im Umgang mit anderen aktiv einsetzen.

Für die Bewerbung um ein Stipendium muss zunächst ein Aufnahmeantrag für den gewünschten Schulzweig gestellt und ein Aufnahmegespräch geführt werden. Der Aufnahmeantrag kann mit dem Vorbehalt gestellt werden, dass ein Stipendium gewährt wird. 

3. Was muss die Bewerbung enthalten?

Die Bewerbung muss enthalten:

  • ein selbstständig verfasstes handschriftliches Bewerbungsschreiben
  • den ausgefüllten Bewerbungsbogen
  • einen Lebenslauf
  • eine Begründung für die Bewerbung mit Angaben besonderer Interessengebiete
  • die Zwischen- und Jahreszeugnisse der beiden letzten Schuljahre sowie ein aktuelles Foto

4. Wie hoch sind die Stipendien?

Die Stipendien sind Teilstipendien in Höhe von 200 € pro Monat und werden einkommensunabhängig vergeben. In der Regel decken die Stipendien einen großen Teil des monatlichen Schulgeldes ab. Das Stipendium wird auf das monatliche Schulgeld angerechnet.

5. Für welchen Zeitraum werden Stipendien gewährt?

Die Stipendien können für die Comenius Realschule bis zum mittleren Bildungsabschluss gewährt und bis zum Abitur verlängert werden. Für das berufliche Gymnasium können die Stipendien bis zum Abschluss gewährt werden. 

6. Schulische Entwicklung des Bewerbers/der Bewerberin

Mit der Einreichung des Stipendienantrags erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Stipendienausschuss regelmäßig über die schulische Entwicklung des Bewerbers / der Bewerberin informiert wird (z.B. durch Zeugnisse). 

7. Kein Rechtsanspruch

Auf die Gewährung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

8. Bewerbungsfrist

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 31. März jeden Jahres auf dem Postweg eingegangen sein bei:

Merkur Akademie International
Stipendienausschuss
z. Hd. Ernst Hunkel
Postfach 110906
76059 Karlsruhe

Antragsformular

Stand April 2019