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Stipendien der Elisabeth und Ernst Hunkel Stiftung

FÜR SCHÜLER/INNEN DER MERKUR AKADEMIE INTERNATIONAL KARLSRUHE UND MANNHEIM UND DER COMENIUS GANZTAGSREALSCHULE

1. Für welche Schularten werden Stipendien vergeben?

Stipendien werden vergeben für die drei- und sechsjährigen beruflichen Gymnasien (Wirtschaft, Soziales oder Gesundheit), die kaufmännischen Berufskollegs I und II und das Berufskolleg Fremdsprachen, das Europasekretariat (International Management Assistant), die Wirtschaftsoberschule sowie für die Comenius Ganztagsrealschule die Klassen 6 – 10.  

2. Wer kann sich bewerben?

Die Bewerber oder Bewerberinnen sollen bereits Schüler oder Schülerin der Merkur Akademie International oder der Comenius Ganztagsrealschule sein.

Bewerberinnen oder Bewerber sollen ein gutes Zeugnis haben, bereit sein, Verantwortung zu übernehmen und sich für Toleranz und Respekt im Umgang mit anderen aktiv einsetzen.

3. Was muss die Bewerbung enthalten?

Die Bewerbung muss enthalten:

  • den ausgefüllten Bewerbungsbogen (mit Anlage)
  • ein selbstständig verfasstes Bewerbungsschreiben an die Stiftung
  • eine Begründung für die Bewerbung mit Angaben besonderer Interessengebiete und ggf. der Bedürftigkeit
  • eine Beurteilung des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin und eine Stellungnahme der Schulleitung
  • einen Lebenslauf
  • die Zwischen- und Jahreszeugnisse der beiden letzten Schuljahre

4. Wie hoch sind die Stipendien?

Die Stipendien sind Teilstipendien in Höhe von 200 € pro Monat. In der Regel decken die Stipendien einen großen Teil des monatlichen Schulgeldes ab. Das Stipendium wird auf das monatliche Schulgeld angerechnet.

5. Für welchen Zeitraum werden die Stipendien gewährt?

Die Stipendien werden jeweils für ein bis zwei Jahre gewährt. Sie können verlängert werden. 

6. Kriterien für die Vergabe

Kriterien für die Vergabe sind:

  • die schulischen Leistungen
  • das Sozialverhalten
  • ggf. die Bedürftigkeit oder Besonderheiten
  • außerunterrichtliches und schulisches Engagement
  • die Beurteilung durch den/die Klassenlehrer/in und die Schulleitung

7. Schulische Entwicklung des Bewerbers/der Bewerberin

Mit der Einreichung des Stipendienantrags erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Stipendienausschuss regelmäßig über die schulische Entwicklung des Bewerbers / der Bewerberin informiert wird (z.B. durch Zeugnisse). 

8. Kein Rechtsanspruch

Auf die Gewährung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

9. Bewerbungsfrist

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 31. März jeden Jahres über die Schulleitung zu Händen der Stiftung eingegangen sein bei:

Merkur Akademie International (auch für Comenius Ganztagsrealschule)
Dr. Marc Schnichels
Erzbergerstraße 147
76149 Karlsruhe

oder

Merkur Akademie International
Herr Axel Schneider
Walter-Krause-Straße 7-9
68163 Mannheim

Von der Schulleitung werden die Unterlagen an die Stiftung weitergereicht.

Stand: Mai 2019