1. Mittlerer Bildungsabschluss und
2. mindestens befriedigende Leistungen in Englisch und Deutsch und
3. Aufnahmegespräch.
Am Ende des Jahres erfolgen in Wirtschaftsenglisch, Spanisch bzw. Französisch und Textverarbeitung schriftliche Prüfungen.
Ab 1. August 2013 beträgt der Rabatt für das zweite Kind an unserer Schule 50 % der Schulgebühr für die Schulart, in der sich das Kind befindet; für das dritte und jedes weitere Kind beträgt der Rabatt 75 % der Schulgebühr für die Schulart, in der sich das jeweilige Kind befindet.
Für Schulgeldpflichtige mit niedrigem Einkommen kann auf schriftlichen Antrag die Schulgebühr ermäßigt werden.
Schulgeldpflichtig sind das die Schule besuchende Kind und seine Eltern. Sind andere Personen verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu gewähren, sind auch diese schulgeldpflichtig.
Als Einkommen gilt die Summe der im letzten Kalenderjahr vor dem Schulbesuch des Kindes erzielten positiven Nettoeinkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes aller schulgeldpflichtigen Personen.
Als Einkommen gelten ferner
a) Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen
b) Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder dem Einkommensteuergesetz
c) Sonstige Einnahmen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind
in Höhe der tatsächlich erhaltenen Beträge
Beginnen Sie Ihre Ausbildung mit einem Gespräch.
Informieren Sie sich vor Ihrer Entscheidung in der Merkur Akademie International. Vereinbaren Sie einen Termin, damit wir uns Zeit für Sie nehmen können.