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Das Wichtigste auf einen Blick


Aufnahmevoraussetzungen

1. Mittlerer Bildungsabschluss

und

2. mindestens befriedigende Leistungen in Englisch und Deutsch

und

3. Aufnahmegespräch.

Als zweite Fremdsprache bieten wir Spanisch an. Hier sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Zwischen dem ersten und zweiten Ausbildungsjahr wird ein 1-monatiges Pflichtpraktikum absolviert, das einen Einblick in die Berufswelt der Fremdsprachensekretärin/des Fremdsprachensekretärs ermöglicht.


Unterrichtsfächer im 1. Schuljahr

  • Deutsch
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Textverarbeitung
  • Wirtschaftsenglisch
  • Französisch oder Spanisch
  • Sozial- und Berufskunde

Praktikum

Zwischen dem 1. Jahr und dem 2. Jahr ist ein mindestens 4-wöchiges Praktikum zu absolvieren.

Den Schüler/-innen steht ein Ansprechpartner zur Seite, der Tipps und Informationen bei der Suche nach der richtigen Praktikumsstelle gibt. Besonders ein Praktikum im Ausland kann die interkulturellen Aspekte des Berufslebens näher bringen.


Unterrichtsfächer im 2. Schuljahr

  • Deutsch
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Informations- und Büromanagement
  • Textverarbeitung
  • Datenverarbeitung
  • Kommunikation und Präsentation
  • Englisch
  • Französisch oder Spanisch
  • Kurzschrift

Gebühren

  • Einschreibegebühr: 125 €
  • Schulgebühren: monatlich 435 € zuzügl. Lermittel
  • Prüfungsgebühren: 130 €
  • Freiwillige Schülerzusatzversicherung: 1 € pro Schuljahr

Einkommensabhängige ermäßigte Schulgebühr

Für Schulgeldpflichtige mit niedrigem Einkommen kann auf schriftlichen Antrag die Schulgebühr ermäßigt werden.

Schulgeldpflichtig sind das die Schule besuchende Kind und seine Eltern. Sind andere Personen verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu gewähren, sind auch diese schulgeldpflichtig.

Als Einkommen gilt die Summe der im letzten Kalenderjahr vor dem Schulbesuch des Kindes erzielten positiven Nettoeinkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes aller schulgeldpflichtigen Personen.

Als Einkommen gelten ferner
a) Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen
b) Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder dem Einkommensteuergesetz
c) Sonstige Einnahmen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind
in Höhe der tatsächlich erhaltenen Beträge.

Gebühren für das Auslandsstudium

Voraussetzung für ein Auslandsstudium ist eine Fachhochschulreife oder eine allgemeine Hochschulreife (Abitur).

Die Gebühren für das Aufbaustudium zum Bachelor werden von den britischen Universitäten festgesetzt; diese können Sie hier sehen:

Gebühren für das Auslandsstudium

Alle Abschlüsse an ausländischen Einrichtungen können hinsichtlich Bezeichnungen, Inhalten, Kosten, Zulassungsvoraussetzungen etc. Änderungen unterliegen, die wir nicht beeinflussen und für die wir nicht haften können.


Förderung

  • BAföG
  • Bildungsförderung der Merkur Akademie International
  • Bildungskredit der Bundesregierung
  • Kindergeld
  • Steuervorteile