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Häufige Fragen


Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wie melde ich mich an?

Zur Anmeldung an unserer Schule laden wir Sie zu einem Beratungs- und Aufnahmegespräch mit der Fachbereichsleitung ein, bei dem wir Sie persönlich informieren, beraten und auf Ihre speziellen Fragen eingehen. Gerne können Sie auch gemeinsam mit Ihren Eltern kommen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit den Fachbereichsleiterinnen oder dem Fachbereichsleiter. Zu dem Beratungs- und Aufnahmegespräch bringen Sie bitte einfache Kopien der letzten Zeugnisse mit. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine schriftliche Zusage.

Wie sind die Anmeldefristen?

In unserer Schule gibt es keine Anmeldefristen. Anmeldungen sind ganzjährig möglich.

Wie sind die Unterrichts- und Betreuungszeiten?

Die Unterrichts- und Betreuungszeiten im Ganztags-Wirtschaftsgymnasium und in der Comenius Ganztagsrealschule sind Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr und am Freitag von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr. In den beruflichen Schulzweigen liegen die Unterrichtszeiten zwischen 08:00 Uhr und 15:30 Uhr.

Wie hoch sind die Kosten für die Schule?

Die Höhe des Schulgeldes und der Aufnahmegebühr entnehmen Sie bitte unserer Informationsbroschüre, die wir Ihnen gerne per Post zusenden. Zusätzlich entstehen Kosten für Bücher, andere Sachkosten und Exkursionen.

Einkommensabhängige ermäßigte Schulgebühr

Für Schulgeldpflichtige mit niedrigem Einkommen kann auf schriftlichen Antrag die Schulgebühr ermäßigt werden.

Schulgeldpflichtig sind das die Schule besuchende Kind und seine Eltern. Sind andere Personen verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu gewähren, sind auch diese schulgeldpflichtig.

Als Einkommen gilt die Summe der im letzten Kalenderjahr vor dem Schulbesuch des Kindes erzielten positiven Nettoeinkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes, aller schulgeldpflichtigen Personen.

Als Einkommen gelten ferner
a) Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen
b) Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder dem Einkommensteuergesetz
c) Sonstige Einnahmen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind
in Höhe der tatsächlich erhaltenen Beträge.

Wie hoch sind die Kosten, wenn ich ein weiteres meiner Kinder an der Merkur Akademie International anmelde?

Bei Geschwistern, die gleichzeitig die Schule besuchen, beträgt der Rabatt für das zweite Kind 30 Prozent der Schulgebühr für die Schulart, in der sich das Kind befindet, und 50 Prozent für das dritte Kind. 

Gibt es Fördermöglichkeiten bei der Finanzierung?

Die Investition in eine gute Ausbildung zählt zu den sinnvollsten, die man tätigen kann. Der Gewinn zahlt sich ein Leben lang aus. Einen Teil dieser Investition übernimmt der Staat. Die Bildungsförderung der Merkur Akademie International hilft Schülerinnen und Schülern, ihre Schul-/Ausbildung selbst zu finanzieren. Sie können die Bildungsförderung mit anderen Förderarten, z. B. BAföG, kombinieren. Gerne informieren wir Sie über die Fördermöglichkeiten, die Sie nutzen können:

Gibt es eine Pausenversorgung?

An der Merkur Akademie International in Karlsruhe steht den Schülerinnen und Schülern eine großzügige Mensa zur Verfügung. Sie bietet sowohl eine Pausenversorgung zum Frühstück mit Kaffee und verschiedenen Snacks als auch ein täglich wechselndes Mittagessen. Man kann zwischen zwei Menüs wählen und das zu einem sehr günstigen Preis. In der Merkur Akademie International in Mannheim steht den Schülerinnen und Schülern die Mensa der Fachhochschule Mannheim mit ihrem vielfältigen Angebot zur Verfügung.

Wie sind die vertraglichen Bedingungen geregelt?

Der Unterrichtsvertrag ist für beide Seiten erstmals mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des ersten Schuljahres kündbar, danach mit der gleichen Frist zu jedem weiteren Schuljahresende. Die vollständigen Anmeldebedingungen und die Schulordnung entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.

Was sind Schulen in freier Trägerschaft?

Schulen in freier Trägerschaft dienen nach Maßgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Ersatz- und Ergänzungsschulen, um das Schulwesen des Landes zu bereichern. Sie ergänzen das Angebot freier Schulwahl und fördern das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts.

Was sind Ersatzschulen?

Eine Schule in freier Trägerschaft ist eine Ersatzschule, wenn im Lande entsprechende staatliche Schulen bestehen. Ersatzschulen dürfen nur mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde errichtet und betrieben werden.